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Muss man einen Lottogewinn versteuern?

Bei Gewinnen aus Lotteriespielen gelten ganz bestimmte steuerliche Regeln in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt also auf einige Besonderheiten, das Steuerrecht betreffend, zu achten, insbesondere dann, wenn es sich um höhere Gewinnsummen handelt. Zunächst gilt der eigentlich simple Grundsatz, dass Lotteriegewinne in Deutschland grundsätzlich erst einmal nicht versteuert werden müssen.

Das liegt aber, wie oftmals vermutet, nicht daran, dass der Gesetzgeber Spielgewinne grundsätzlich steuerfrei gestellt hat. Sondern daran, dass Spielgewinne keiner der 7 Einkunftsarten zugeordnet werden können, für welche der Staat Steuern erhebt. Lottogewinne sind also, wie es auch im juristischen Fachjargon heißt, nicht steuerbar.

Regelmäßig wiederkehrende Lottogewinne können steuerpflichtig sein

Anders sieht es allerdings aus, wenn Lottogewinne regelmäßig und auch in größerer Höhe zufließen, sodass von einer echten Einnahmequelle auszugehen ist, wie beispielsweise als Selbstständiger oder Arbeitnehmer. Aus Urteilen von deutschen Finanzgerichten ist bekannt, dass Berufsspieler, welche beispielsweise regelmäßige Gewinne durch Poker oder Internetveranstaltungen erzielt hatten, sehr wohl steuerlich veranlagt wurden.

Hier folgten die Richter also nicht dem Grundsatz, dass Lottogewinne grundsätzlich nicht steuerlich zu veranlagen sind. Denn aus der Sicht des Finanzgerichtes waren die Profispieler steuerlich wie Unternehmer einzuordnen und damit bestand auch die Pflicht zur Einkommens- oder Umsatzsteuer.

Jeder Ertrag aus einem Lottogewinn unterliegt der Steuerpflicht

Um wegen der nicht einheitlichen Rechtsprechung in Deutschland stets im Gewinnfalle auf der sicheren Seite zu sein, wird gerade bei hohen Gewinnen steuerliche Beratung durch Experten empfohlen. In der Praxis sieht es so aus, dass auch ein hoher Lottogewinn zwar zunächst einmal nicht versteuert werden muss. Dennoch muss mit steuerlichen Abgaben in der Folgezeit, zumindest mittel- bis langfristig, gerechnet werden.

Das klingt zunächst einmal kompliziert, ergibt sich jedoch aus dem deutschen Einkommensteuerrecht. Dies bedeutet zunächst, dass auf einen Lottogewinn zwar direkt keine Steuern gezahlt werden müssen, wohl aber auf die Erträge, die aus diesem Gewinn in der Zukunft resultieren. Denn in der Praxis ist es oft so, dass hohe Gewinne nicht gleich ausgegeben oder investiert, sondern gewinnbringend angelegt werden.

Wer aus einem Lottogewinn keine Erträge erwirtschaftet, muss auch nichts versteuern

Wer also dann in den Folgejahren aufgrund seines Lottogewinns einen Gewinn erwirtschaftet, beispielsweise in Form von Zinsen, muss aus den Erträgen aus dieser Anlage auch Steuern abführen. Ähnliches ist der Fall, wenn ein Lottogewinn beispielsweise in Immobilien investiert wird. Denn dann könnten in der Folge Einnahmen durch Miete anfallen, die selbstverständlich zu versteuern sind.

Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass ein Lottogewinn zwar nicht direkt, sehr wohl aber indirekt durch daraus resultierende Erträge versteuert werden muss. Eine Steuer auf den Gewinn würde aber beispielsweise komplett entfallen, wenn der Gewinner das Geld einfach nur nach und nach ausgibt, zum Beispiel für den Konsum, aber damit keinerlei Wertanlage tätigt.

Fachkompetente Steuerberatung bei hohen Lottogewinnen sinnvoll

Alle anderen sogenannten steuerbaren Einkünfte, die sich aus einem Lotteriegewinn ergeben, müssen jedoch versteuert werden. Dazu könnten beispielsweise neben Zinsen auch sonstige Kapitaleinkünfte wie Dividenden oder auch Unternehmensgewinne gehören, falls mit dem Lottogewinn eine Firma gekauft oder sich daran beteiligt wurde. Es sollte also insbesondere bei großen Lottogewinnen immer dieser indirekte Steuereffekt im Auge behalten werden, damit es nicht zu immensen Steuernachforderungen des Finanzamtes oder gar Strafen kommt.

Und aus dieser Sicht ist es immer eine Überlegung wert, wie Kapital aus einem Lottogewinn mittel- aber auch langfristig bestmöglich investiert und vor allem auch steueroptimiert angelegt werden kann. Steuerlichen Laien kann daher nur empfohlen werden, im Gewinnfalle frühzeitig eine fachkundige Person, also beispielsweise Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht, zu konsultieren.